Panoramafoto des Marien-Krankenhauses

Hausordnung

Auszug aus der Hausordnung für das Krankenhaus "Maria-Hilf" aus dem Jahre 1909

§ 2

Der Oberin und den Schwestern schulden die Kranken Gehorsam und Achtung.

§ 3

Beim Besuch des Arztes hat jeder Kranke sich in der Nähe seines Bettes zu halten und demselben mit Achtung und Bescheidenheit zu begegnen. Die ärztlichen Anordnungen müssen genau erfüllt werden.

§ 4

Die ärztliche Visite, wozu das Zeichen mit der Glocke gegeben wird, findet zwischen 10 und 12 Uhr vormittags statt.

§ 6

Jeder Kranke soll auf Anstand, Ordnung und persönliche Reinlichkeit halten. Jedes Beschmutzen, insbesondere das Spucken auf den Fußboden und Bekritzeln der Wände, Fußböden, Treppen, Bücher oder sonstiger Gegenstände ist auf's Stengste untersagt und ist es ebenso strenge verboten, irgend etwas aus dem Fenster zu werfen.

§ 7

Das Rauchen ist nur mit der vom Oberarzte zu bestimmenden Beschränkung gestattet. In den Krankensälen ist das Rauchen überhaupt verboten.

§ 8e

... namentlich ist das heimliche Beschaffen von Branntwein strenge verboten.

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